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   BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10   

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https://dejure.org/2012,44456
BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10 (https://dejure.org/2012,44456)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2012 - 3 AZR 493/10 (https://dejure.org/2012,44456)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 (https://dejure.org/2012,44456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Verschaffungsanspruch; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Hierbei handelt es sich um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 22, NZA-RR 2010, 610) .

    Dementsprechend geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für eine Zusatzversorgungskasse geltenden Regeln zulässig sind (vgl. etwa BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 21 mwN, NZA-RR 2010, 610) .

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Die Verjährung beginnt frühestens mit der Fälligkeit des Anspruchs (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B V 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Der Versorgungsverschaffungsanspruch des Klägers entsteht erst mit Eintritt des Versorgungsfalls (vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B III 4 b der Gründe mwN, BAGE 99, 92) und wird deshalb nicht vorher fällig.
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg erbracht, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall erforderlichenfalls aus seinem eigenen Vermögen die Versorgungsleistungen zu verschaffen, die er dem Arbeitnehmer versprochen hat (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36, DB 2012, 2818) .
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    a) Bei den Bestimmungen der KZVK-S RW, die die Parteien in § 6 der Arbeitsverträge in Bezug genommen haben, handelt es sich um von der Beklagten bei Vertragsschluss vorgegebene Allgemeine Geschäftsbedingungen iSd. § 305 Abs. 1 BGB, die vom Revisionsgericht selbstständig ausgelegt werden können (st. Rspr., vgl. etwa BAG 18. September 2012 - 3 AZR 176/10 - Rn. 20 mwN, ZIP 2012, 2269) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20, BAGE 136, 374) .
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Es reicht, wenn sie sich auf einzelne sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 14, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 28) .
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Statische Verweisungen und die damit verbundene Festschreibung bestimmter Regelungen sind die Ausnahme und müssen deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 272/09 - Rn. 26 mwN; 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - Rn. 24, AP BGB § 133 Nr. 55) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    Statische Verweisungen und die damit verbundene Festschreibung bestimmter Regelungen sind die Ausnahme und müssen deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 272/09 - Rn. 26 mwN; 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - Rn. 24, AP BGB § 133 Nr. 55) .
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur

    Auszug aus BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
    § 17 Abs. 1 KZVK-S RW aF und § 17 Abs. 3 KZVK-S RW aF enthalten voneinander unabhängige Ausschlusstatbestände (vgl. BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zu II 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 35 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 5) .
  • LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10

    Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht ( BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 16).

    Dies ist bei Anträgen, die - wie vorliegend - auf die Feststellung einer Verschaffungspflicht nach bestimmten Regeln gerichtet sind, der Fall (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 18).

    Er betrifft also Fälle, in denen die für die Durchführung der Versorgungszusage getroffene Regelung hinter den Verpflichtungen des Arbeitgebers zurückbleibt oder der externe Versorgungsträger die Betriebsrentenansprüche aus anderen Gründen nicht erfüllt (vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 20) .

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

    Anhaltspunkte, dass diese Regelung statisch auf die KZVKS verweist, sind nicht ersichtlich (vgl. dazu BAG 09.10.2012 - 3 AZR 493/10, juris Rn. 23).

    Dementsprechend geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für eine Zusatzversorgungskasse geltenden Regeln zulässig sind (BAG 09.10.2012 - 3 AZR 493/10, juris Rn. 18).

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung -

    Dementsprechend sind Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für eine Zusatzversorgungskasse geltenden Regeln zulässig (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 18 mwN) .

    Hierbei handelt es sich um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis (vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 17 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 5 Sa 314/13

    Betriebliche Altersversorgung - Bundesanstalt für Arbeit - befristetes

    Das Bundesarbeitsgericht, dem die Berufungskammer folgt, geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für eine Zusatzversorgungskasse - wie hier der VBL - geltenden Regeln zulässig sind (vgl. etwa BAG 09.10.2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 15-18 mwN, Juris).

    Der Versorgungsverschaffungsanspruch des Klägers entstand erst mit Eintritt des Versorgungsfalls (vgl. BAG 09.10.2012- 3 AZR 493/10 - Rn. 48 ff, Juris) und wurde deshalb nicht vor dem 01.09.2012 fällig.

    Die Verjährung beginnt frühestens mit der Fälligkeit des Anspruchs (vgl. BAG 09.10.2012, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 3 Sa 191/18

    Verschaffung von Versorgungsleistungen

    Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus BAG 09.10.2012 - 3 AZR 493/10; dort wurde keine mit dem hier maßgeblichen konkreten Lebenssachverhalt vergleichbare Vertragskonstellation beschieden.
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